Untere Maßregelvollzugsbehörde:
Zuständig für die Genehmigung von gesundheitsschädigenden Handlungen in der Forensik.
Landesgesundheitsamt:
Zuständig für die Entziehung der Approbation (Berufserlaubnis) von Ärzten.
Fachhochschule:
Zuständig für die Verbreitung und Lehre der erfundenen Krankheiten der Pharmaindustrie.
BfArM:
Zuständig für die Genehmigung von gesundheitsschädlichen nd tödlichen Giftstoffen zum Vorteil der Pharmaindustrie.
Feuerwehr:
Zuständig für die gewaltsame Verbringung von vollkommen gesunden Menschen in die Psychiatrie.